
Der Bundesfreiwilligendienst in Musikvereinen und –verbänden
-> deutschlandweit gefragt – nur in den Vereinen aus dem BVBW nicht ??
Josef Gschwandl (MV Rommelshausen) war gleich begeistert, als er im November 2011 von der Möglichkeit hörte, den Bundesfreiwilligendienst (BFD) für seinen Musikverein zu nutzen.
Was steckt dahinter? Ganz einfach: Seit November 2011 ist die Deutsche Bläserjugend bundesweiter Träger des BFD Kultur und Bildung für die Mitgliedsstrukturen der BDMV. Über die DBJ erfolgt somit die Zulassung von interessierten Vereinen und Verbänden als sogenannte Einsatzstelle.
Für das Verständnis eine kurze Erklärung zum BFD:
Der BFD hat im Sommer 2011 den ehemaligen Zivildienst abgelöst. Im BFD können sich nun alle Bürger/innen im Alter ab 16 Jahren außerhalb von Beruf und Ausbildung für einen Zeitraum zwischen sechs und achtzehn Monaten besonders in sozialen und kulturellen, oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern engagieren. Sie erhalten dafür ein Taschengeld und werden sozialversichert. Für beides stellt der Bund Zuschüsse bereit.
Der große Unterschied zum Zivildienst: Im BFD gibt es nach oben keine Altersgrenze!
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Bläserjugend – Wolfgang Grüneberg - hat persönlich die Betreuung des Projektes BFD übernommen. Alle notwendigen Formalitäten werden in einem 2-stündigen Termin vor Ort bei jedem (!) Verein/Verband besprochen und auch gleich realisiert.
Dadurch sind nun im Musikverein Rommelshausen (BMV Rems-Murr) bereits seit Februar 2012 mehrere Freiwillige tätig.
Schade, dass ansonsten Kreisverbände und Musikvereine aus dem BVBW negativ oder gar nicht auf das Angebot reagiert haben.
Woran liegt es? Bedenken? Dann einfach mit der DBJ reden!
Kein Interesse? Keine Ideen für Freiwillige? Dann einfach umschauen, meist liegt die
Antwort ganz nahe.
In den Verbänden und Vereinen des BDB aus Baden-Württemberg siehst das ganz anders aus:
In 11 Einsatzstellen sind seit Januar 2012 schon 20 Freiwillige am Schaffen! Weitere Vereinbarungen sind gerade in Vorbereitung.
Für alle, die sich jetzt entscheiden – hier die gute Nachricht: Die Deutsche Bläserjugend hat noch freie Plätze!
(Bei den großen Trägern wie Diakonie, AWO, DRK o.ä. sind BFD-Plätze bereits eine
Rarität, so gut wurde das Modell deutschlandweit angenommen) Für Interessenten hier die wichtigsten Info´s:
• Freiwillige sind eine Art „hauptamtliche Mitarbeiter“, die sich der Verein oft nie
leisten könnte. Das monatliche Taschengeld, welches die Freiwilligen erhalten, kann zu 100% mit Zuschüssen finanziert werden. Gleiches gilt für die Sozialabgaben, d.h. alle Freiwilligen werden sozialversichert!
• Die Betreuung/Anleitung der Freiwilligen kann problemlos durch einen Vertreter des ehrenamtlichen Vereinsvorstandes erfolgen.
• Der Verein kann Freiwillige für alle Aufgaben im Verein einsetzen.
(Notenarchiv, Jugendarbeit, Vereinsverwaltung, Kleiderkammer, Vereinschronik, Instrumentenfundus, Hausmeister für das Probenobjekt, Vorbereitung von Musikfesten oder Jubiläen, teilweise auch musikalische Anleitung usw.)
• Menschen, die schon immer dem Verein helfen, können mit dem Taschengeld eine kleine Entschädigung erhalten.
• Eine Einsatzstelle benötigt bei 18 Monaten Dienst nur ca. 250,-€ Eigenmittel.
• Die Größe des Vereins spielt für den Bundesfreiwilligendienst keine Rolle.
• Das Alter der Freiwilligen ist egal, sie sollten möglichst über 23 Jahre alt sein.
• Die Freiwilligen wählt der Verein selbst aus, der Dienst kann sofort beginnen.
• Freiwillige bis 27 Jahre leisten den Dienst in Vollzeit (40h/Woche) (eine sonstige Beschäftigung ist also nicht möglich)
• Freiwillige ab 27 Jahre können den Dienst in Teilzeit leisten (ab 20,5h/Woche)
(z.B. TZ-Angestellte, Menschen ohne Arbeit, Mütter in Elternzeit, Rentner)
• Die Dienstzeit eines Freiwilligen kann 6, 12 oder 18 Monate betragen
(Vorzeitiger Ausstieg oder neuer Freiwilliger problemlos möglich)
• Ein Tipp für Freiwillige, die ALG II beziehen:
175,-€ vom BFD-Taschengeldes sind anrechnungsfrei zusätzlich zum ALG II
• Für Mütter in Elternzeit gilt: Das BFD –Taschengeld wird nicht auf das Elterngeld angerechnet!
Wenn Sie als Musikverein also an dieser Möglichkeit interessiert sind, sollten Sie sich
GANZ SCHNELL beim Ansprechpartner der Deutschen Bläserjugend melden: Wolfgang Grüneberg
Engelplatz 11 , 07743 Jena
Tel: 03641- 231 747, Fax: 03641- 309 747, Mobil: 0172-77 28 890
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Wir freuen uns auf Ihre Anfragen! Jede Einsatzstelle wird vor Ort beraten.
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